Arbeit in Spanien

Brauche ich ein Visum oder Arbeitserlaubnis um Arbeit in Spanien zu finden?

Wenn Sie EU-Bürger sind haben Sie das Recht wie alle Spanier eine Arbeit in Spanien zu finden. Wenn Sie allerdings vor haben länger als 90 Tage in Spanien zu bleiben dann müssen Sie eine Wohnsitzbescheinigung (residencia) beantragen. Um genau zu sein sollten Sie sich bereits 15 Tage nach ihrer Ankunft um eine solche Bescheinigung bemühen. Allerdings gibt es Wenige die sich so beständig nach jeden Anordnungen der Behörden richten, allein aus dem Grund da viele nicht wissen ob und wie lange Sie tatsächlich in Spanien bleiben wollen. Der ganze Anmeldungsprozess kann schnell in einem bürokratischen Alptraum enden und es ist manchmal sinnvoller sich erst um einen Job zu bemühen bevor Sie sich in die langen Warteschlangen einreihen.

Am einfachsten ist es wenn Sie sich daz entschieden haben ihren Ruhestand im sonnigen Spanien zu verbringen. Sie brauchen weder ein Visum noch eine Arbeit und können sich gelassen dem aktiven Bräunen zuwenden. Trotzdem sollten Sie eines nicht vergessen: Sie sind Gast in einem fremden Land und sind trotz residencia immer noch "Ausländer" .

Viele Geschäftszweige sind in deutschen Händen und es schleicht sich schnell der Gedanke ein, daß es deshalb einfacher wäre eine Arbeit in Spanien zu finden. Deutsche Arbeitsbedingungengelten hier nicht, der Einstellungs - und Kündigungsprozeß ist ebenfalls anders. Viele Jobs laufen auf Provisionsbasis und es ist daher verschwendete Zeit sich mit Prozessieren oder dem Arbeitsgericht aufhalten zu wollen. Nutzen Sie die Zeit die Sie haben, genießen Sie den Luxus nachdem Sie irgendeine Arbeit in Spanien gefunden haben und suchen Sie weiter.

Als EU-Bürger brauchen sie auch keine besondere Erlaubnis um eine eigene Firma zu gründen aber zuerst müssen Sie ihren Geschäftsplan den Behörden vorlegen um zu erklären wie ihre Finanzierungsplan aussieht, wo der Ort der Firma sein soll und wie die Prognose eines Einkommen ist. Bürger die nicht der EU angehören müssen beweisen, daß Sie eine beträchtliche Geldsumme in die spanische Wirtschaft investieren wollen (mindestens um die $100.000) und daß die Firma eine Anzahl an Jobs zur Verfügung stellen wird sowohl für Spanier als auch Arbeitssuchende anderer EU-Länder.

Jeder der als Arzt oder Jurist in Spanien arbeiten möchte muss vorher einen Antrag beim deutschen ärztebund und/oder dem Juristenverbund stellen. Die jeweilige Arbeitserlaubnis wird vom Verbund erteilt.Wenn Sie in ihrem eigenen Restaurant, Bar oder Geschäft arbeiten, dann müssen Sie eine Eröffnungslizenz (licencia de apertura) beantragen.

Stellen Sie sich auf lange Wartezeiten ein. Nichts passiert von heute auf morgen. Es hängt auch davon ab in welchem Gebiet Spaniens Sie sich befinden, da das einen Einfluß darauf haben kann wie lange es dauert bis ihr Antrag bearbeitet wird.

Es macht deshalb auch Sinn eine zweisprachige Hilfsperson zu finden die sich mit all den verschiedenen Lizenzen gut auskennt und am besten den bürokratischen Prozeß beschleunigen kann. Dies ist besonders empfehlenswert wenn Sie kein spanisch sprechen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:

http://www.bc-spain.com/

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