Immobilien Spanien

Wichtige Regeln fur den Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien.

Sie sollten folgende Regeln beim Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien beachten:

1. Es gilt das spanische Immobilienrecht fur alle spanischen Bauobjekte. Die hiermit verbundenen Regeln und Gesetze sollten nicht unterschätzt werden.

2. Ein privatschriftlicher Vertrag reicht nicht aus um die Eintragung einer Eigentum.sänderung im spanischen Grundbuch zu erreichen oder zu ändern. Es muss ein notarieller Kaufvertrag (Escritura Publica de Compra-Venta) vorhanden sein um das Eigentumsrecht zu bestimmen. Der notarielle Vertrag sollte auch einen Vermerk des Grundbuchamtes (Registro de la Propiedad) haben oder auch des Grundbuchauszuges (Extracto de Registro de la Propiedad) haben. Dieser Eintrag bestätigt den offizielle Registrierung und Sicherheit des Vertrages in ganz Spanien

3. In Spanien können auch mundliche Verträge gultig sein und vor einem Kauf oder irgeneiner Art von vertrag sollten grundsätzlich die Baulandqualität und eventuelle Steuerschulden uberpruft werden sowie bestehende Liegenschaften. Das kann bösen Uberraschungen vorbeugen.

4. Als Käufer sollten Sie auf einen sofortigen Abschluss des notariellen Vertrages bestehen und auch auf den umgehenden Eintrag im Grundbuch. Dieses Vorgehen ist vorgeschrieben sowohl bei Zahlung der ganzen Verkaufsumme als auch bei Ratenzahlung.

5. Sollten Sie eine Immobilie gekauft haben, die noch nicht fertig gebaut worden ist, so muss der Verkäufer nachweisen, daß eine Versicherung abgeschlossen worden ist und der Käufer bei einem auftauchendem Problem oder einer Nichtfertigstellung des Objektes den schon gezahlten Betrag zuruckerstattet bekommt.

6. Der Eigentumsubergang erfolgt durch die Einigung beider Parteien uber alle rechtlichen Verträge und durch die Schlusselubergabe. Falls es Verzögerungen geben sollte gilt das Datum der notariellen Escritura. Die komplette Eintragung des neuen Eigentumers erfolgt sobald das Notariat alle Dokumente in kompletter Vollständigkeit beim Grundbuchamt eingereicht hat und alle Kaufnebenkosten gezahlt worden sind.

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