Der Bildungskredit: die Rettung für alle Studenten?
Studentin oder Student und kein Geld? Das sind keine Neuheiten, sondern Probleme mit denen man umgehen kann, wenn man weiss, wo Hilfe gewährleistet wird.
Der Bildungskredit ist ein Darlehen, das Studentinnen und Studenten bis zu 24 Monate lang erhalten können (ca 300€ monatlich) wenn sie sich im Hauptstudium oder in einem Aufbaustudiengang befinden. Steht ein Auslandsstuidum bevor, kann das Darlehen ebenfalls für diesen Zweck genutzt werden. Die BaföG-Förderung, falls diese besteht, wird weiterhin zusätzlich gezahlt. Das Einkommen der Eltern ist egal und unter bestimmten Bedingungen, können Studierende auch im 13.Semester ebenfalls noch einen Bildungskredit beantragen. Falls sich die BaföG Förderungsgelder aus irgendeinem Grund verzögern, steht den betreffenden Studentinnen und Studenten vom Studentenwerk ein überbrückungsdarlehen zu.
Wenn Sie bereits wissen, daß Sie innerhalb der nächsten 12 Monate ihr Studium abschließen werden, dann ist es möglich bei der studentischen Darlehenskasse ein Darlehen zu beantragen. Erst nach Beendigung des Studiums und mit Beginn der ersten Stelle muss das Darlehen zurückgezahlt werden.
Es ist ebenfalls möglich einen Zuschuss für Notfälle zu erhalten, wenn Sie ihren Lebensunterhalt nicht durch einen Nebenjob finanzieren könne. Dieser sogenannte Zuschuss richtet sich jedoch im Allgemeinen nur an ausländische Studierende.
Es ist auch möglich ein zinsloses Darlehen zu erhalten, falls sich die Studentin oder der Student in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten befindet. Die Summe dieses Darlehens ist davon abhängig, ob ein privater Bürge nachgewiesen werden kann oder nicht. Trotzdem muss bewiesen werden, daß Sie das geliehene Geld auch zurück zahlen können weshalb als Vorrausssetzung der Nachweis eines festen Arbeitsverhältnis bestehen muss. Unterhaltzahlungen der Eltern oder der Nachweis eines Stipendiums gelten ebenfalls als eine Gewährung für ein zinsloses Darlehen.
Müssen Sie ihr Studium abbrechen, waren aber mindesten sechs Semester immatrikuliert, dann ist die Agentur für Arbeit dazu verpflichtet Sie dabei zu unterstützen einen Berufsabschluss zu erlangen. Die Agentur übernimmt alle Lehrgangsgebühren oder das Schulgeld für eine verkürzte Ausbildung.
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