Darlehen als Unternehmensförderung
Brauchen Sie ein Darlehen ? Sie haben sich überlegt sich eine größere Anschaffung zu leisten und sind auf der Suche nach einem guten Kredit. Das sogenannte Volltilger Darlehen bietet gleichbleibende Raten über die gesamte Laufzeit. Der Hauptunterschied zu anderen Darlehen durch Kreditinstitute besteht darin, daß der Kreditnehmer hier entscheiden kann, wann die Rückzahlungen enden sollen. Das Darlehen kann innerhalb von 10, 15 oder sogar 20 Jahren zurückbezahlt werden.
Wenn Sie Ihren Kredit schnell tilgen möchten, dann können Ihnen viele Banken günstige Konditionen bieten. Dadurch kommen größere Teile des Darlehens schneller an die Bank zurück, was für beide Seiten von Vorteil ist.
Es scheint unendlich viele Varianten und Möglichkeiten für einen Kreditnehmer zu geben, der in einem festen Arbeitsverhältnis ist oder ein großes gutgehendes Unternehmen hat. Hierbei sind alle Sicherheiten und Vorraussetzungen für monatliche Rückzahlungen gegeben und die Schufa-Auskunft hilft problematische Einzelpersonen herauszupicken.
Was kann ein junges oder kleines Unternehmen in Deutschland machen um an ein Darlehen zu kommen? Die Chancen stehen um einiges schlechter. Aber auch hier gibt es eine Lösung:
Speziel für Kleinstgründer und förderungsfähige Unternehmen haben sich Bankgesellschaften gebildet, die neuen Gründungen unter die Arme greifen. So kann auch erneuten Gründungen eine zweite Chance gegeben werden.
Die LfA (Förderbank Bayern) hat eine Förderung aller mittelständischen Unternehmen ins Leben gerufen, welche sich insbesondere auf Firmen aus den folgenden Bereichen bezieht: Handwerk, Handel, Verkehr, Diensleistung, Hotel und Gaststätten, Industrie und auch Freie Berufe.
Was sind die Vorraussetzungen um diese Förderung zu erhalten?
Der Betrieb muss weniger als 250 Arbeitskräfte und einen Jahresumsatz von rund 50 Mio € haben. Abgesehen von diesen Kriterien stehen auch Finanzierungsmöglichkeiten durch ein Ergänzungsdarlehen und eine Risikoentlastung zur Verfügung.
Es gibt allerdings auch Einschränkungen: Es werden keine landwirtschaftlichen Betriebe und Gewerbe gefördert, die den mittelstandpolitischen Zielen der LfA und der Bayrischen Staatsregierung widersprechen.
Das allgemeine Ziel ist, eine gute und optimale Grundlage für eine Existenzgründung zu schaffen.
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