Gesetzlich Krankenversicherung

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland haben es trotz Krisenzeiten geschafft, eine hohes Niveau für die ganze Bevölkerung im Bereich der medizinischen Versorgung und Vorbeugung sicherzustellen. Dies ist ermöglicht worden durch ein exzellentes Prinzip der Verbundenheit der Starken mit den Schwachen. Dies ist eine der besten Leistungen der deutschen Gesellschaft. Es sind rund 90 Prozent der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert.

Trotzdem scheint das System durch Beitragserhöhungen, Leistungskürzungen, Kostensteigerung immer wieder ein Spannungsverhältnis aufzubauen zwischen Kosten und Leistungserwartung. Dies scheint auch erstmal nicht wegzudenken zu sein, trotzdem wird weiterhin versucht neue Wegen zu finden um bei allen Versicherten neues Vertrauen aufzubauen und eine Balance zwischen Umverteilung und Akzeptanz herzustellen.

Die gesetzliche Krankenversicherung darf niemanden von einem Beitritt ausschließen. Jeder Bundesbürger muß in einer Krankenverischerung versichert sein, ob gesetzlich oder privat. Die medizinische Versorgung hat sich einen hohen Qualitätsmaßstab gesetzt und dieser sollte auch eingehalten werden, welches eine Umverteilung zur Folge hat: Erwerbstätige und Rentner, Männer und Frauen, Ledige und Familien. Bei den Gesetzlichen gilt, daß sich der Versicherungbeitrag nicht nach dem Krankheitsrisiko richtet, sondern nach der Zahl der versicherten Personen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Daher gilt: Hohes Enkommen, hohe Beträge - niedriges Einkommen, niedrige Beiträge. Alle Versichterten erhalten die gleichen gesetzlich angesetzten Leistungen. Wer sich besondere Zuzahlungen nicht leisten kann auf Grund eines zu niedrigem Einkommnen, wird sogar ganz oder teilweise befreit.

Das Gesetz schreibt vor, daß jeder Arbeiter und jeder Angestellte, der mehr als €325 oder weniger als €3825 pro Monat verdient, automatisch Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Wenn ein Arbeitnehmer irgendwann über der Beitragsbemessungsgrenze verdien,t kann er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben. Dies gilt auch falls Sie sich gerade selbstständig gemacht haben. Allerdings müssen Sie spätestens vier Monate nach dem Ablauf ihrer Versicherungspflicht der gestzlichen Krankenkasse mitteilen, da Sie ansonsten den Anspruch auf ihre Mirgliedschaft verlieren könnten.

Generell muß eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht durch einen Antrag beantragt sonder sie steht jedem Arbeitnehmer, der weniger als € 3,825 im Monat verdient, gesetzlich zu. Da Sie freie Wahl haben, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie ihre Beiträge bezahlen, können Sie sich einfach bei der Gesellschaft ihre Wahl anmelden. Es muß also kein Antrag gestellt werden wie das im Fall der privaten Krankenversicherung der Fall ist.

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