Was ist ein Ich AG Krankenversicherung?
Eine Ich-AG Krankenversicherung ist auch bei einer kleinen Existenzgründung gesetzlich vorgeschrieben. Nach einer Zeit der Arbeitslosigkeit, steht der Terminus Ich-AG für eine kleine Ein-Personen-Unternehmen Existenzgründung, die vom Arbeitsamt gefördert werden. Durch Beihilfen aus der Arbeitslosenverischerung ist ein Gründerzuschuss für die Ich Ags hervorgetreten um Minifirmen wie einen freiberuflichen Kurierfahrer oder den Inhaber eines kleinen Blumenverkaufsstandes wieder auf die Beine zu helfen. Dieser Zuschuss gilt nach dem neuen § 421 l SGB III als eine neue Form der Starthilfe zum überbrückungsgeld für Existenzgründungen die aus der Arbeitslosigkeit entstanden sind.
Seit dem 1. November 2004 gibt es jetzt auch eine Tragfähigkeitsbescheinigung, so daß ein Missbrauch wegen Hartz IV nicht vorkommen kann. Diese Bescheinigung soll außerdem verhinden, daß Gründer mit ihrer neuen Ich-AG scheitern.
Falls das pro Jahr Einkommen nicht die €25.000 überschreitet, können Ich-AG Gründer mit einem Zuschuss über drei Jahre rechnen. Das Arbeitsamt hat als Initiative ein Abkommen vereinbart durch welches Beschäftige in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Bezieher von Arbeitslosenged und Arbeitslosenhilfe gefördert werden, falls Sie vorhaben ihre Arbeitslosigkeit durch eine sebstständige Tätigkeit zu beenden.
Als Unternehmer einer Ich-AG sind Sie versicherungspflichtig in Bezug auf Pflege-, Renten- und Krankenversicherung. Inhaber einer Ich-AG sind anderen Sebstständigen gleichgestellt. Das heißt, daß Sie sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden oder aber einen Antrag bei einer privaten Krankenversicherung stellen. Für die Berechnung des Konstebeitrages gelten das Sechzigstel des monatlichen Einkommen. Die Beiträge sind für beide Krankenversicherungen komplett selber zu tragen. Viele Kassen haben sich deshalb auf sogenannte Einstiegsbeträge spezialisiert.
Weitere Auskünfte kann die AOK und jede Ersatzkasse bieten.
Der Zuschuß des Arbeitsamtes bemisst sich nach den individuellen Leistungsansprüchen und wird Jahr um Jahr reduziert, da das Arbeitsamt annimmt, daß durch die Förderung eine Firma genug Unterstützung bekommt um über drei Jahre hinweg voll ins Geschäftsleben einzusteigen. Allerdings muß diese Förderung vor der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit im derzeitigemWohnbezirk des Antragsteller beantragt werden. Die Agentur für Arbeit bewilligt diese Unterstützung für ein Jahr bevor der Unternehmer der Ich-AG erneut einen Antrag stellen muß und ebenfalls erneut überprüft wird.
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