Krankenkassen

Das Angebot und die Wahl der gesetzlichen Krankenkassen

Falls Sie weniger als €46.800 (derzeitliche Bemessungsgrenze) verdienen, sind Sie automatisch in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert. Sind Sie Arbeitnehmer werden die Beiträge von ihrem Arbeitgeber und ihnen jeweils zu 50% getragen. Der prozentuale Anteil richtet sich nach ihrem Brutteinkommen und kann zwischen 11,2 und 15,7 Prozent liegen. Dies ist eine grobe Spannweite und kann je nach Kasse sehr verschieden ausfallen.

Seit dem 1. Januar 1996 kann eine gesetzliche Krankenkasse frei gewählt werden. Es kann zwischen den folgenden Kasses gewählt werden: Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) im Wohn - oder Geschäftsort, Ersatzkrankenkassen (EKK) dessen Befugnisse sich nach den Vorschriften des Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt, Betriebkrankenkassen (BKK) und Innungskrankenkassen (IKK) wenn Sie in einem Betrieb arbeiten für den einer dieser Kassen zuständig ist. Es gibt Krankenkassen wie die Bundesknappschaft, die See-Krankenkasse und die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die ausschließlich für Bergleute, Seeleute und Landwirte zuständig sind.

In einer gesetzlichen Krankenkasse sind meistens Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und mitversicherte Kinder. Als Selbstständiger und Freiberufler ist es möglich als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert zu werden. Allerdings könnte das für einen jungen Selbstständigen eher unvorteilhaft sein da dies teurer sein kann als eine private Krankenversicherung.

Welcher Kasse sie beitreten können hängt von ihrem Wohnsitz ab, da möglicherweise nicht alle Kassen in ihrem Umfeld vertreten sind. Dies gilt auch für die Höhe der Beiträge, die dementsprechend unterschiedlich ausfallen können. Ist ihr Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland als ihr erster Wohnsitz, dann haben Sie die freie Wahl bei welcher Kasse Sie sich anmelden . So gesehen haben sie einen Pluspunkt hier, falls Sie dadurch einen günstigeren Betrag zahlen aber die gleichen Leistungen in Anspruch nehmen können.

Die Kassen bekommen vom Gesetz die meisten Leistungen vorgeschrieben - das sind rund 96 Prozent. Egal wo Sie versichert sind, bei den Leistungen gibt es kaum Unterschiede außer bei den Tarifen und Satzungen. Einen kleinen Spielraum gibt es allerdings doch. Die größten Unterschiede gibt es in Bezug auf Beratung und Informationen zu Therapien zum Beispiel.

Ein wichtiges Kriterium bei der Wahl einer Kasse ist der Mitgliedsbeitrag, wobei zu beachten ist, daß es keine Beitragsrückerstattung einer gesetzlichen Krankenkasse gibt.

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