Gesetzliche Krankenversicherungen Vergleich von Tarifen Online
über die Jahre hat sich einiges in der Versicherung der gesetzlichen Krankenkenversicherung geändert. Seit Beginn 2004 müssen alle gesetzlich versicherten Kassenpatienten eine Praxisgebükr von €10 bezahlen. Diese Kosten werden pro Quartal erhoben und per Arzt, ob Hausarzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten. Auch bei einer Rezeptverlängerung oder einem Notfall fallen diese Kosten an. Eine überweisung zum Facharzt kosten jedoch nichts. Es fallen keine extra Praxisgebühren an für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren sowie für Schutzimpfungen, Schwangerschaftsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen.
Was müssen Sie selber zahlen?
Für Medikamente müssen gesetzlich Krankenversicherte zehn Prozent des Kaufpreises bezahlen, ohne dabei den Wert von €10 zu überschreiten. Dies gilt auch für Höhrgeräte und andere Hilfsmittel, sowie allgemeine Krankenpflege. Im Krankenhaus muss der Patient nur für die ersten 28 Tage bezahlen und wird danach von Zuzahlungen befreit.
Allerdings gibt es auch bei diesen aufkommenden Kosten eine Obergrenze. Egal wie wieviel Sie für Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte ausgeben müssen, dürfen diese Kosten zwie Prozent des Brutteinkommens nicht übersteigen. Bei chronisch Kranken liegt dieser Betrag bei einem Prozent des Einkommens. Bewahren Sie daher alle Belege von Zuzahlungen an einem gesicherten Ort auf um Kosten zurück verlangen zu können.
Was wird nicht mehr gezahlt?
Kinder und Jugendliche über 18 Jahren bekommen keinen Zuschuß mehr für Brillen oder andere Sehhilfen. Ausgenommen sind dabei schwer sehbeeinträchtige Versicherte.
Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind werden ebenfalls nicht zurück erstattet.
Fahrten zu ambulanten Behandlungen werden nur in Ausnahmefällen von der Kasse übernommen. Falls Sie in eine anderes Krankenhaus verlegt werden, werden auch diese Fahrtenkosten nur in medzinisch begründeten Fällen zurück erstattet.
Es werden keine Kosten für das Sterbegeld oder Entbindungshilfe mehr übernommen.
Was ändert sich?
Wie auch in anderen eurppäischen Ländern bereits üblich, soll ein sogenanntes Hausarztsystem eingeführt werden, in dem der Versicherte zunächst ein Jahr den gleichen Hausarzt konsultieren. Für einen Facharzt muss einen überweisung vom Hausarzt ausgeschrieben werden.
Die bisherige Chipkarte der Krankenkassen soll in den nächsten zwei Jahren durch eine neue Karte ersetzt werden auf der auch ein Lichtbild des Versicherten ist. Der Versicherte kann sebst entscheiden, ob neben den normalen Daten auch besondere Notfalldaten wie Blutgruppe oder Allergien gespeichert werden sollen. Dadurch sind ärzte im Stande schneller auf Behandlungsdaten zugreifen zu können.
Ein sehr wichtige änderung ist der Zuschuß des Arbeitgebers zum Krankengeld. Dies wird ab Mitte Juli 2005 nicht mehr vom Arbeitgeber mitbezahlt, sondern wird allein vom Arbeitnehmer bezahlt. Gesetzlich Versicherte erhalten jedoch weiterhin Krankengeld wenn sie infolge einer Erkrankung vorübergehend nicht arbeiten können. Dieses wird für längstens 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren gezahlt.
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