Versicherung Krankenversicherung

Geschichte der Versicherung: Krankenversicherung und allgemeine Grundlagen

Wie sah die Vergangenheit der Versicherungen und Krankenversicherungen aus? Zu Beginn des letzten Jahrhunderts sah es bezüglich einer Versicherung, speziell der Krankenversicherung noch anders aus. Früher gab esin der Bismarkschen Sozialgesetzbegung Einzeldienstverträge zwischen den einzelnen Krankenkassen und abschlußbereiten ärzten. Da es viele ärzte gab konnten die Vertragsbedingungen durch die Kassen vorgegeben werden, wodurch die ärzte jedoch in eine finanzielle Abhängigkeit gerieten.

Im Jahr 1900 schlossen sich die ärzte zum Verband der ärzte Deutschlands zusammen. Sie wollten damit ihre Position gegenüber den Krankenkassen verdeutlichen. Dadurch entstand zunächst eine Art Streik zwischen ärzten und Krankenkassen, der die medizinische Versicherungsversorgung in der Bevölkerung stark gefährdete.

1913 trat das Berliner Abkommen in Kraft gefolgt von der Verordnung über ärzte und Krankenkassen im Jahr 1923. Man versuchte die Grundlage des Einzelvertragssystems zu sichern. Mit der Einführung vieler Einrichtunge und Eintragungen, dem Reichsausschuss und Beschlußfassungen von Zulassungskriterien und Vertragsinhalten, nahm das System der Krankenversicherung so wie es heute jeder kennt seine ersten festen Formen an.

Aufgrund der wirtschaftlichen Rezession 1930, veranlaßte die Krankenkassen erneut Einzelverträge mit ärzten ihrer Wahl abzuschließen. 1931 trat eine Notverordnung des Reichspräsidenten in Kraft, welche zur Errichtung der Kassenärztlicher Vereinigungen als Vertragspartner führte. Im Nationalsozialistischen Deutschland waren die Kassenärzltichen Vereinigungen gleichgeschaltet, 1955 wurden sie wieder zu demokratischenn und selbstverwaltenen Körperschaften umfunktioniert.

Seit 1991 gibt es auch in den fünf neuen Bundesländern eine Kassenärztliche Vereinigung.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen entscheidet nicht - wie bei der privaten Krankenversicherung - das Gesundheitsrisiko, das Alter oder das Geschlecht, sondern allein die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Ein zusätzliches Einkommen zählt beim Arbeitnehmer nicht, allerdings wird für die Beitragbemessung bei freiwillig versicherten Selbstsändigen alle Einkommen zusammengezählt. Wer aus welchem Grund auch immer im einem Monat kein Einkommen hat, zahlt auch nichts ein und ist trotzdem versichert.

Ein sehr gutes Ansehen hat die gesetzliche Krankenkasse bei der Familienversicherung. Wo die private Krankenversicherung jedes Familienmitglied einzeln versichert, werden Ehepartner ohne eigenes Einkommen und auch Kinder kostenlos mitversichert.

Jeder Arbeitnehmer zahlt jeden Monat einen Prozent seines Einkommens an die Krankenkassen. Diese Tarife sind underschiedlich und da die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse zu fast 95 Prozent festgeschriegen sind, kann es sich lohnen verschieden Tarife von Krankenkassen zu vergleichen. Die Sätze liegen rund zwischen 12 und 16 Prozent.

Seit 1996 können versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen und auch in einem Zeitraum von zwei Monaten kündigen. Allerdings muss die Mitgliedschaft mindestens 18 Monate betragen haben. Außerdem gibt es bei Beitragserhöhungen das Sonderkündigungsrecht. Vor Einreichen der Kündigung sollte die neue Krankenversicherung bereits den Vertrag verschreibsfertig bereit halten, da die übergangsphase im Ernstfall kompliziert werden kann. Die neue Krankenversicherung braucht eine Bescheinigung, daß Sie schon krankenversichert waren, die alte Krankenversicherung braucht einen Nachweis, daß Sie sich bereits um die neue Versicherung bemüht haben.

Grundsätzlich gilt: überprüfen Sie alle Schritte ganz genau die Sie bei einem Wechsel, einer Kündigung oder einem Neueinstieg machen. Krankenversichert müssen Sie sein, daran geht kein Weg dran vorbei. Aber es liegt an Ihnen, diesen Weg sicher und aufrichtig zu gehen.

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