Rente und Altersvorsorge im Vergleich spezifischer Leistungen
Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht ohne weiteres möglich. Als Selbständiger ist es notwending sich von Anfang an Gedanken über die Versorgung im Alter machen. Zwar können Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert sein, dennoch ist aufgrund der unsicheren Lage eine private Absicherung unerläßlich. Das Gesetz schreibt vor, daß jeder Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung zunächst pflichverisichert ist.
Der Begriff - Bemessungsgrenze - ist bereits aus den Sozialversicherungswesen der Krankenversicherung bekannt. überschreitet ein Versicherer diese Grenze, dann kann er oder sie von der gestzlichen Krankenkasse in eine private Krankenversicherung wechseln. Dies geht bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Es ist nicht möglich sich aus Gründen des überschreitens der Beitragsbemussungsgrenze von der gestzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen.
Es ist vielmehr zu beachten, dass eine private Vorsorge zu einer erwiterten persönlichen Sicherheit im Alter beiträgt und jeder angesparte Cent ein Schritt zur eigenen Altersvorsorge ist. Nicht alle Angestellten aber auch Selbständigen meinen bis 65 arbeiten zu müssen, allerdings geht der Trend eher in die andere Richtung. Das Rentenalter wird höher und höher geschraubt und man kommt um die eigene private Vorsorge nicht herum. Falls Sie bereits Rente beziehen und sich etwas dazu verdienen möchten, sollten die die Hinzuverdienstgrenze beachten.
Es ist allerdings möglich ihre Rentenbeiträge etwas flexibel zu gestalten, was die Zahlungsmethode vereinfachen kann. Es ist möglich eine Abrufphase von bis zu 10 Jahren zu vereinbaren womit es Ihnen zur Wahl gestellt wird, wann die Rentenzahlung starten soll. Bei einem 10jährigem Abrufphasenvertrag kann die Rentenzahlung bereits ab dem 57. Lebensjahr beginnen. Die Höhe der Leistung wird in Anbetracht der kürzeren Laufzeit berechnet.
Es gibt auch einen Weg über die jährlich neue Anpassung der Rentenbeiträge. Sie können somit jedes Jahr neu entscheiden ob und wie sich die Rente an gestiegene Einkommensverhältnisse anpassen soll. Dies ist von Vorteil wenn Sie ihre Beiträge flexibel halten wollen und sogar eine aktive Kontrolle über ihre Rente haben. Im Ruhestand können Sie dann den Vorteil einer angemessenen Rente oder Kapitalauszahlung geniessen um ihren Lebensstandard beizubehalten.
Eine Befreiung kann nur auf Antrag erfolgen. Dieser wird dann anhand aller Vorraussetzungen und Bestimmungen bearbeitet. Bevor eine Befreiung in Kraft tritt kann jedoch eine Weile vergehen. Eine Befreiung ist nur in Abhängigkeit einer selbstständigen Tätigkeit möglich.
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