Die Gründung der gesetzlichen Rentenversicherung geht bis in die Kaiserzeit zurück. Die Rentenversicherung wurde zusammen mit allen auch heute vorzufindenen Sozialversicherungen von Bismarck 1889 eingeführt. Viele Bürger verlangten mehr Sicherheit und die damalige Regierung sah sich gezwungen ein soziales Sicherheitssystem einzuführen. Damals schien die Rechnung allerdings aufzugehen und die Verteilung der Versicherten stand in einem guten Verhältnis zu den Rentnern.
Im allgemeinen ist es sehr beruhigend zu wissen, daß eine steigende Lebenserwartung eine gewünschte Entwicklung der Gesellschaft ist. Allerdings werden auch nicht mehr so viele Menschen geboren wie früher. Diese extremen Veränderungen im Altersaufbau im Vergleich zu der Lebenserwartung wird "demografische Entwicklung" genannt. Dadurch geraten die Rentenversicherungen jedoch in ziemliche finanzielle Probleme.
Das Prinzip der Rentenversicherung war schon Ende des 19. Jahrhunderts so angelegt, daß die Jüngeren, also alle Erwerbstätigen, für die älteren, also alle Rentner, aufkommen. In unser heutigen Gesellschaft funktioniert das Prinzip nicht mehr einwandfrei da es mehr Rentner in sehr hohem Alter, und nicht genügend junge Erwerbstätige, gibt. Die Verteilung fällt ungleich aus und bringt die drei Säulen der Altersvorsorge ins Wanken.
Heutzutage gibt es immer mehr Rentner und immer weniger Versicherte, die Beiträge zu den gestzlichen Renten zahlen. Als Pflichtversicherter zahlt man automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Beiträge werden von ihrem Bruttoeinkommen in Verbindung mit ihrem Arbeitgeber inder gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt.
Wer hat Anspruch?
Alle berechtigten Personen haben Anspruch auf eine Grundzulage. Außerdem kommt eine Kinderzulage pro Kind dazu.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, folgende Bürger können nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
Gibt es eine Förderung?
Anspruch auf eine staatliche Förderung haben alle, die auch Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten. Dies sind all oben genannten Gruppen.
Die Förderung, Riester-Rente , um sich eine private Zusatzrente leisten zu können, gibt es seit 2002.
Um das System im Allgemeinen zu stärken, müssen ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die Chance haben genauso wie ihre jüngeren Kollegen in einer Festanstellung mit Beiträgen ihres Gehaltes zum Rentenversicherungssystem beizutragen. Unternehmen sind daher dazu verpflichtet Arbeitsangebote für alle Jahrgänge zu schaffen.
Die Rentenversicherung gilt als eine der besten sozialstaatlichen Leistungen, die auch als solche erhalten bleiben soll. Jedoch müssen deshalb ein paar änderungen vorgenommen werden. Zum einen soll das Rentenalter von 65 Jahren auf 67 Jahren angehoben werden. Diese änderung trifft jedoch nicht vor 2011 in Kraft und wird auch dann erst langsam in kleinen Schritten über die Jahre hinweg.
Ein höheres Rentenalter bringt auch eine neue Bedeutung in das Gesundheitswesen, da nur gesunde und arbeitende Bürger auch Beiträge bezahlen können, sowohl in die Krankenkassen als auch in die Rentenversicherung. Präventionen und Rehabilitationen werden daher keine Fremdworte mehr sein.
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