Rentenversicherung Studenten

Gibt es eine Rentenversicherung für Studenten?

Auch Studenten müssen versichert sein. Dies gilt nicht nur für die Rentenversicherung. Und trotzdem denkt man im Studium an vieles aber nicht so schnell an eine Rentenversicherung für Studenten . Und doch ist man verpflichtet sich auch in diesem Stadium der Entwicklung und Berufausbildung gut abzusichern.

Studenten unterliegen der allgemeinen Sozialversicherungspflicht. Die Rentenversicherungspflicht für Studenten besteht seit 1996. Bei der Krankenversicherung gibt es meistens spezielle Studentarife, bei der Rentenversicherung zahlt der Student seit 2003 mit 19,5 Prozent. Dieser Prozentanteil bezieht sich auf die Geringfügigkeitsgrenze. Wenn der Student über diese Grenze hinaus jobbt, müssen Rentenversicherungsbeiträge in der angegebenen Höhe entrichtet werden. Auszubildende im dualen Ausbildungssystem müssen sich auch an der Arbeitslosen- und Pflegeversicherung beteiligen.

Verdient der Student mehr als €400 pro Monat, ist der Student von der Familienversicherung ausgeschlossen und er/sie muss sich selbst krankenversichern. Verdient der Student unter €400 im Monat wird der Rentenversischerungsbeitrag vom Arbeitgeber bezahlt. Wenn Sie einen Status als Selbständiger oder Freiberufler haben aber auch in einer Hochschule als Student eingeschrieben sind, müssen Sie weiterhin alle Rentenversicherungsbeiträge selber bezahlen. Falls Sie Zweifel haben und nicht sicher sind welchen Status sie angehören, gibt Ihnen die Krankenkasse jederzeit Auskunft.

Viele Studenten nutzen die Semesterferien ein paar Stunden mehr in der Woche arbeiten zu können. Beiträge zur Sozialversicherungen müssen nicht gezahlt werden, solange der Student die beitragsfreie Zeit von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen im Jahr nicht überschreitet.

Viele Studenten glauben als Student weniger Rechte oder Vorteile im Leben zu haben. Dies ist jedoch falsch. Zum einen gelten Studenten wie jeder andere Bürger auch als Teil der Gemeinde, die dazu beitragen, daß das Sozialversicherungssystem weiterhin funktioniert. Außerdem kann im Bezug auf die Rentenversicherung die staatlich geförderte private Altersvorsorge genutzt werden. Wer nur auf der €400 Basis arbeitet, kann einen Antrag auf Riester-Rente stellen. Vorraussetzung dabei ist jedoch, daß der Student den Eigen- sowie den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung zahlt. Hierbei sollte beachtet werden, daß nur staatlich zertifizierte Produkte der Riester-Rente auch gefördert werden.

Ist das Studium beendet landet der Student erstmal in einem unschädlichen überbrückungszustand. Allerdings sollte dieser Zustand nicht länger als drei bis vier Monate andauern. Finden Sie als Absolvent nicht so schnell eine Anstellung, ist es meist günstiger sich arbeitlos zu melden, so daß das Arbeitsamt ihre Beitragszahlungen übernimmt. Falls Sie nach ihrem Diplom noch promovieren wollen, müssen Sie freiwillige Beträge in die Rentenversicherung einbezahlen. Bei Nichtzahlung entstehen Rentenlücken, die im Nachhinein immer schwer zu stopfen sind.

Auch als Student ist es immer besser an das "Morgen" und nicht nur das "Jetzt" zu denken. Geld- und Verischerungsngelegenheiten sind of schwierig, aber oft ist alles einfacher als man denkt. Man muss nur den überblick behalten und sich einer guten Beratung unterziehen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.versicherungsvergleich.de/studentenversicherung

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