Versicherung: Rentenversicherung und Nebenjobs im Alter

Das Thema Versicherung: Rentenversicherung kann zu langen überlegungen und tiefgreifenden Handlungen führen. Die Altersvorsorge sollte auch in jungen Jahren nicht unterschätzt werden. Ein 30jähriger Angestellte hat im Normalfall "nur" noch 35 Jahre, um in eine Rentenversicherung einzuzahlen und im heutigen Wandel der Zeit, bleibt man selten das ganze Leben lang im gleichen Beruf. Dies hat zur Folge, daß sich auch die Versicherungspläne ändert können und man sich ständig vergwissern muß, ob man in Bezug auf das Einkommen und einem Gesundheitsrisiko die richtigen Entscheidungen getroffen hat. Auch das Problem einer eventuellen Arbeitslosigkeit schwingt hier ebenfalls mit.

Als Leitfaden sollte gelten: Investieren Sie in die Zukunft. Denn auch im Alter - gerade dann! - möchten Sie das Leben geniessen und vielleicht eine lange Reise unternehmen oder einfach gemütlich und ohne Sorgen in den Tag hineinleben. Dieser Luxus bedarf einer langfristigen Planung. überstürzten Finanzplanungen von denen Sie nichts verstehen sind es das Risiko nicht wert. Keiner möchte im hohen Alter gerne arbeiten gehen, wenn es heißt nur so seine Existenz sichern zu können.

Mit dem Begriff Arbeit ist ein sogenannter Nebenjob gemeint, den auch Studenten und Schüler als Nebenverdienst suchen, um sich die ersten Schritte im eigenen Leben leisten zu können. Aber auch im Alter hat man Ansprüche und diese müssen natürlich auch bezahlt werden.

Auch wenn man eigentlich gar nicht arbeiten muss, gibt es viele Rentner, die einen Beschäftigung suchen, um sich a) etwas dazu zu verdienen, aber auch um b) sich damit den Alltag versüßen und auch weiterhin fit zu bleiben.

Als Rentner gibt es hier jedoch Einschränkungen, die beachtet werden müssen, da bei einem zu hohen Nebenverdienst die Rentenzahlungen gekürzt werden. Hier gilt die Hinzuverdienstgrenze, die festlegt, wieviel ein Rentner dazu verdienen darf.

Um die Hinzuverdienstgrenze zu bestimmen gelten bei der Bemessung alle Einkünfte, die neben der normalen Rente verdient werden. Dabei ist es egal, ob Sie als Angestellter oder Selbständiger extra Einkünfte haben. Eine pauschale Grenze gibt es nicht, und deshalb ist eine individuelle Berechnung nötig, um den genauen Wert festzulegen. Da die Berechnung sehr umfangreich ist, empfiehlt es sich einen telefonischen Beratungstermin mit der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) auszumachen. Im Grunde richtet sich die Hinzuverdienstgrenze nach dem Einkommen vor dem Beginn der Rente.

Seit Januar 2004 darf ein Vollrentner maximal €345 im Monat verdienen. Das beträgt ca 1/7 der monatlichen Bezugsgröße; dies gilt für das ganze Bundesgebiet. Es gelten allerdings auch unterschiedliche Richtlinien für verschiedene Arten der Rentenbeziehung: Altersrente, Witwenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Waisenrente etc.

Hier finden Sie weitere Informationen:

www.bfa.de

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